Einzelabnahmen nach § 21 StVZO

Im Namen und Auftrag des Technischen Dienstes der KÜS führen wir Begutachtungen zur Erlangung von Einzelbetriebserlaubnissen gemäß § 21 StVZO durch.

„Einzel­abnahmen“, „Voll­gutachten“ oder „21er“ – so werden Begut­achtungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO im Volksmund auch genannt.

Diese Dienst­leistung wird z. B. dann nötig, wenn die Betriebs­erlaubnis eines Fahr­zeuges erloschen ist, etwa, wenn mehrere sich gegen­seitig beein­flussende Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden, die über ggf. vorliegende Prüf­zeugnisse (ABE, ECE, Teile­gutachten) nicht abgedeckt sind.


Prüfstelle Laubach

Eifelstraße 2
56759 Laubach

Telefon: (02653) 914380
E-Mail: info@mbrueck.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr.08:30 – 12:30 Uhr
 14:00 – 18:00 Uhr
Sa.09:00 – 13:00 Uhr

weitere Zeiten nach Vereinbarung mögl.

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Prüfstelle Dohr

Am Heckbaum 1
56812 Dohr (im Autozentrum Neumann)

Öffnungszeiten

Mi.14:00 – 17:30 Uhr
Do.16:00 – 17:30 Uhr
Fr.08:30 – 12:00 Uhr

Telefon: 0151 20 26 06 76

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