Im Namen und auf Rechnung der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (www.kues.de) bieten unsere Prüfingenieure folgende hoheitliche Tätigkeiten an:
Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben.
Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.
Oldtimereinstufung für H-Kennzeichen
Für den Fall, dass Sie für Ihr Fahrzeug ein sog. H-Kennzeichen beantragen möchten, benötigen Sie für die Zulassungsstelle eine gesonderte Bescheinigung nach § 23 StVZO. Wir können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellen.