Untersuchungen gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.


Prüfstelle Laubach

Eifelstraße 2
56759 Laubach

Telefon: (02653) 914380
E-Mail: info@mbrueck.de

Öffnungszeiten

  Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa.
08:30 – 12:30
14:00 – 18:00
09:00 – 13:00
nach Vereinb.
Weitere Infos

Prüfstelle Dohr

Am Heckbaum 1
56812 Dohr (im Autozentrum Neumann)

Öffnungszeiten

Mi.13:00 – 17:30 Uhr
Do.16:00 – 17:30 Uhr
Fr.08:30 – 12:00 Uhr

Telefon: 0151 20 26 06 76

Weitere Infos