Im Namen und Auftrag des Technischen Dienstes der KÜS führen wir Begutachtungen zur Erlangung von Einzelbetriebserlaubnissen gemäß § 21 StVZO durch.
„Einzelabnahmen“, „Vollgutachten“ oder „21er“ – so werden Begutachtungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO im Volksmund auch genannt.
Diese Dienstleistung wird z. B. dann nötig, wenn die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erloschen ist, etwa, wenn mehrere sich gegenseitig beeinflussende Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden, die über ggf. vorliegende Prüfzeugnisse (ABE, ECE, Teilegutachten) nicht abgedeckt sind.



